- Ich habe eine Rechtsschutzversicherung
- Ich zahle selbst
- Ich kann mir einen Anwalt eigentlich nicht leisten
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie folgendes beachten:
- Ist die Angelegenheit mitversichert?
- Besteht eine Selbstbeteiligung?
Dieses können wir auch gemeinsam im Vorfeld klären.
Teilen Sie uns Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer mit.
Wir fragen dann für Sie bei der Rechtsschutzversicherung nach.
Ich zahle selbst
Wenn Sie keinen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung besitzen, erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Ratenzahlungen sind in der Regel unproblematisch möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei neuen Mandanten eine Vorschussrechnung stellen und Abschlagszahlungen vereinbaren.
Ich kann mir einen Anwalt eigentlich nicht leisten
Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können und keine Rechtsschutzversicherung haben, die für Ihre Angelegenheit eine Deckungszusage erteilt, können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hierbei ist zu unterscheiden:
Das Verfahren ist noch nicht bei Gericht anhängig.
Dann können Sie einen Rechtsberatungshilfeschein beantragen.
Sie wollen in einem gerichtlichen Verfahren vertreten werden.
In diesem Fall muss Prozesskostenhilfe beantragt werden.